Liebe Gäste und Vertragspartner,
die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil unserer Reservierungs-bestätigung und sollen dazu beitragen, dass Missverständnisse vermieden werden und Ihr Aufenthalt zu Übernachtungs- und/oder Tagungszwecken angenehm gestaltet werden kann.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung/Übernachtung, für die Anmietung von Veranstaltungsräumen des Hotels und zur Durchführung von Veranstaltungen sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Betreiber des Hotels und damit Vertragspartner des Kunden sind die Akademien für Kirche und Diakonie gGmbH -Akademie Hotel- (nachfolgend als „Hotel“ bezeichnet).
In dem Hotelaufnahmevertrag kann von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, sofern zumindest die Textform eingehalten wird.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder Räume sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen (Werbe-)Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1.4. Diese Geschäftsbedingungen greifen nicht im Falle einer Reservierung über Drittanbieter wie zum Beispiel HRS, Hotel.de, Booking.com, Expedia.com etc. In diesem Fall gelten die Geschäftsbedingungen dieser Drittanbieter. Das Hotel agiert in diesem Falle als Dienstleister und nicht als Vertragspartner.
2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch Annahme der Bestellung des Kunden durch das Hotel zustande. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde gemeinsam mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen gegenüber dem Hotel.
2.2. Wird das Hotel durch höhere Gewalt, Krankheit, Streik o.ä. in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenspflicht abgeleitet werden, jedoch ist das Hotel dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
2.3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-gehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
3. Leistungen, Preise, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Werktagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) sowie Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Leistungen inkl. bei Dritten vereinbarte Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel der Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4. Die Nichtanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) tritt ein, wenn das gemietete Hotelzimmer nicht spätestens bis 06:00 Uhr am Folgetag des vereinbarten Anreisetages bezogen wird.
5. Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine schriftlich vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2. vorliegt.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine kostenfreie Inanspruchnahme bis 11:00 Uhr ist nur mit vorheriger Anmeldung an der Hotelrezeption möglich.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung pro jede angefangene Stunde eine Nutzungs-gebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Bereitstellung und Nutzung der Tagungsräume / Nutzungszweck
Nachfolgende Ausführungen gelten für die Anmietung der Gruppen- und Veranstaltungsräumen und des Andachtsraums (nachfolgend Veranstaltungsräume genannt).
7.1. Das Hotel stellt den Nutzern die im Veranstaltungsvertrag vereinbarten Veranstaltungsräume zu der vereinbarten Uhrzeit mit den vereinbarten technischen und gastronomischen Leistungen für die Veranstaltung zur Verfügung.
7.2. Für die Nutzung der Räume gilt Folgendes:
- Die Nutzer verpflichten sich, nur die Ihnen zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten zu betreten. Dazu gehören auch die Toilettennutzung und das Betreten des Eingangsbereichs sowie des Andachtsraumes.
- Den Nutzern wird es ermöglicht, sich vor Überlassung mit den Räumen bekannt zu machen. Für die Eignung der Räume und deren Ausstattung übernimmt das Hotel keine Gewähr.
- Den Nutzern werden die Räumlichkeiten gereinigt übergeben. Diese verpflichten sich, die Räume unmittelbar nach Ende der Veranstaltung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Bei grober Verunreinigung der Räumlichkeiten bzw. der an das Haus angrenzenden Grünanlagen durch die Nutzer bzw. die Veranstaltungsteilnehmer werden die notwendigen Reinigungskosten den Nutzern gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Veranstaltungsräume werden den Nutzern mit einer der Bestellung des Nutzers entsprechenden Bestuhlung und Technik übergeben. Für einen etwaigen erforderlichen Umbau im Hinblick auf die Bestuhlung oder Technik, ist das Hotel berechtigt, gesondert eine Rechnung zu stellen.
- Das Hotel weist darauf hin, dass in allen Räumen inkl. Fluren und Nebenräumen ein Rauchverbot besteht. Der Nutzer hat dies zu beachten und auch im Rahmen seiner Veranstaltungen darauf hinzuwirken, dass dieses beachtet wird.
- Schäden innerhalb der Veranstaltungsräume und dem direkt umliegenden Gelände sind vor Beginn einer Veranstaltung umgehend dem Hotel zu melden. Die Nutzer haften für die durch sie bzw. ihre Besucher verursachten Schäden, ohne dass das Hotel den Nachweis des Verschuldens durch den Nutzer erbringen muss.
- Soweit das Hotel für die Nutzer auf dessen Veranlassung technisch oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handeln sie im eigenen Namen, in Vollmacht und auf Rechnung der Nutzer. Die Nutzer haften für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
- Sie stellen das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
7.3. Im Interesse einer optimalen Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung hat der Nutzer möglichst frühzeitig, spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung seine technischen Erfordernisse und seinen gastrono-mischen Bedarf anzumelden. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Hotel nicht gewährleisten, dass die notwendigen technischen und gastronomischen Ausstattungen bereitgestellt werden können.
7.4. Bei öffentlichen Veranstaltungen und Veranstaltungen, zu welchen der Nutzer Dritte einlädt, hat der Nutzer den Namen des Veranstaltungsortes „Akademie Hotel Berlin“ zu nennen.
7.5. Der Andachtsraum steht allen Nutzern kostenfrei zur Verfügung.
8. Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
8.1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl ohne dass diese die in der Buchungsbestätigung angegebene Mindestteilnehmeranzahl unterschreitet kann unter Einhalten der vereinbarten Fristen und in Absprache mit dem Hotel erfolgen.
8.2. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
8.3. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
8.4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
9. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
10. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
10.1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
10.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen durch das Hotel pauschal erfasst und berechnet werden.
10.3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
10.4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
10.5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
11. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
11.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel und Tagungshaus. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, aus denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
11.2. Alle vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
11.3. Mitgebrachte Ausstellung- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
12. Haftung des Hotels sowie des Kunden
12.1. Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier gegenüber in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.
12.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-- sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,--. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 5.000,-- im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
12.3. Aufträge des Gastes zum Wecken werden von dem Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
12.4. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach drei Monaten werden die Sachen, ohne einen erkennbaren Wert, entsorgt. Nach sechs Monaten werden die Gegenstände mit einem erkennbaren Wert entsorgt, sofern keine Anfrage bezüglich den Fundsachen seitens des Kunden eingegangen ist. Die Ausführungen hinsichtlich der Haftung gelten entsprechend.
12.5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt, diese sind erkenntlich und klar für den jeweiligen Empfänger zu kennzeichnen. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
12.6. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und/oder Fahrräder und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
13.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Sofern der Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
13.3. Es gilt deutsches Recht.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Letzte Aktualisierung 01.07.2019